Neuen eisernen Steges über den Polzenfluss
Berziksbehörde in Böhm. Leipa. Am 4. IV. 1930
No. 16098.
Gemeindeamt in Straussnitz
Zu ihrem Ansuchen wird Ihnen auf Grund der vorgelegten Pläne und der am 26./III. 1930 durchführten Lokalerhebung im Sinne des § 86 des Wasserrechts gesetzes für Böhmen die Genehmigung zur Erbauung eines neuen eisernen Steges über den Polzenfluss bei der Kirche in Straussnitz, falls sie nachstehenden Be dingungen entsprechen, erteilt.
1. Die Tragfähigkeit, des Steges ist für Menschenlast 460 kg/m2 zu berechnen. Die statische Berechnung ist vor Baugeginn vorzulegen.
2. Die Unterkante des Steges ist 30 cm über der Oberkante des fünften Pfeiles am linken Ufer zu verlegen (dieser Pfei ler hat 3 Steinschachten)
3. Zur Überwindung der Differenz zwischen Plattensteg und eisernem Steg sind schiefe Ebenen mit einem Gefälle von höchstens 10% einzuschalten.
4. Bei einer in Zukunft durchzuführenden Regulierung der Polzenflusses gestattet die Gemeinde die Übertragung und Einfügung des Steges in die neue Regulierung.
5. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist um die Kollaudierung anzusuchen.
6. Gegen diese Entscheidung können Sie binnen 15 Tagen von dem der Zustellung nächstfolgenden Tage angerechnet, von der Bezirksbehörde in Böhm. Leipa bei der Landesbehörde in Prag Berufung einlegen.
Der Bezirkshauptmann:
Rad der pol. Verwaltung:
Hozák m.p.
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